Neuerungen beim Immobilienwechsel

Kolbermoor – „Wer bestellt, der zahlt.“ Das Bestellerprinzip gilt seit Juni 2015 bei Vermietungen im privaten Bereich. Das heißt: Es bezahlt derjenige die Provision an den Makler, der den Auftrag erteilt – und das auch erst dann, wenn ein Mietvertrag...

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